Presseerklärung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (15.03.2022)

Die Maskenpflicht im Unterricht und in öffentlich zugänglichen Innenräumen muss als Basisschutz erhalten bleiben

Die von der Bundesregierung geplante Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht die
Maskenpflicht in Innenräumen nicht länger als Maßnahme des Basisschutzes vor.

Das Wegfallen der Maskenpflicht bedeutet für #Schattenfamilien weitere Einschränkungen. Das Wegfallen der Maskenpflicht bedeutet für #Schattenfamilien weitere Einschränkungen. #Schattenfamilien sind Familien mit einem vorerkrankten Familienmitglied, die bereits seit zwei Jahren in Selbstisolation leben. Jeder Einkauf, die Anwesenheit am Arbeitsplatz, jeder Arzttermin oder der Besuch von Bildungseinrichtungen geht ohne Maskenpflicht mit stark erhöhtem Risiko einher.

Speziell das Wegfallen der Maskenpflicht in Schulen ist auch für nicht vorerkrankte Kinder eine Gefahr. Entgegen der landläufigen Meinung sind alle Kinder bei einer Corona-Infektion hohen Risiken ausgesetzt. Kinder erleiden zwar seltener als Erwachsene schwere Akutverläufe, sind aber u.a. durch PIMS und LongCovid gefährdet.

Masken schützen am besten, wenn alle sie tragen. Damit Masken ihre volle Schutzwirkung entfalten können, ist es besonders wichtig, dass (unwissentlich) Infizierte eine Maske tragen. Die #MaskenpflichtImUnterricht ist daher genauso Basisschutz wie regelmäßiges Testen. Die Graswurzelinitiative #BildungAberSicher fordert bei mittlerem und hohem Infektionsgeschehen neben regelmäßigen verpflichtenden Tests auch die Maskenpflicht in Schulen als verbindliche Basismaßnahme im neuen Infektionsschutzgesetz.

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